J. Schaubruch

Planungsbuero fuer Bauphysik RHM GmbH

Projekte

A112010-MH

Datum:
05.01.2011
Beschreibung:
Bei dem untersuchten Gebäude handelt es sich um ein 2-geschössiges Einfamilienhaus (EFH) mit anderthalb Vollgeschossen und zwei Wohneinheiten aus dem Jahr 1992. WE1 = ~49m² / WE2 = ~ 150m² Wohnfläche. Zusätzlich existieren beheizte Kellerräume und eine Feuerungsstätte (Erdgas). Der Grundriss ist aufgebaut auf zwei sich im Winkel von 120° schneidende Rechtecke und einer angebauten Doppelgarage. Das Gebäude liegt im Hang mit einem etwa 25%igen Süd-Nord Gefälle. Südseitig ist ein Garten vorhanden. Das EFH richtet sich auf einer Nord-West zu Süd-Ost Achse aus (Schnittachse der sich schneidenden Rechtecke). Gebaut ist das EFH in monolithischer Massivbauweise (30cm Mauerwerk ‚Bisotherm‘) und ist außen‐ und innenseitig verputzt. Der Keller gegen Erdreich ist betoniert. Das Dach über unbeheiztem Dachraum ist ein Walmdach in Holzbauweise mit einer Dachneigung von ~20°. Das EFH liegt in dörflicher Randlage, nach Nord-West durch eine Doppelgarage auf der Grundstücksgrenze geschützt. Nach Norden und Westen liegt eine unmittelbare Nachbarbebauung vor. Die Anbindung zur Straße findet an der Nord-Westseite statt. Östlich befindet sich unbebautes Ackerland. An der Südfassade schließt ebenerdig und angebunden an das erste Obergeschoss eine thermisch getrennte Terrasse an. Die Spitzböden oberhalb des ersten Obergeschosses sind nicht ausgebaut und werden nicht beheizt. Sie dienen als Lagerfläche. Der EG und OG verbindende Treppenraum auf der Nordseite, sowie die Kellerräume an der Südseite, werden beheizt. Das EFH ist teils (nach Süden) unterkellert. Das Gebäude hat ein beheiztes Nettovolumen V von 617,4m³ und eine beheizte (standardisierte) Gebäudenutzfläche AN von 312,4m² (Kurzergebnisse siehe Anhang Kap. 9.2). Diese Fläche ist die energetisch relevante beheizte Fläche. Sie ist nicht identisch mit der Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung §44. Sie darf somit nicht im Antrag für das KfW‐CO2‐ Gebäudesanierungsprogramm als Wohnfläche eingetragen werden.

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