Gebühren
Ziel muß es sein die Finanzierung des Portales dauerhaft zu sichern. Daher ist die Erhebung von Gebühren unabdingbar, dies auch zur dauerhaften Sicherung der Unabhängigkeit und Neutralität des Portales.
Das Kündigungsrecht bleibt für jeden User gesichert, muß jedoch schriftlich erfolgen. Einmalig erhobene Gebühren werden jedoch nicht ersetzt.
Für die User von EnBe2050 sind für die dauerhafte "aktive" Nutzung des Portales folgende Gebühren vorgesehen:
- einmalige Gebühr nach Freischaltung derzeit pro Jahr 150 EUR
- Vergünstigungen bei Mitgliedschaft im BAKA dem DEN und dem GIH, siehe Gebührenordnung
Die Gebühren werden nur erhoben, wenn die Freischaltung des Users problemlos erfolgt ist. Eine Freischaltung bleibt nur in Verbindung mit dem Zahlungsnachweis erhalten. Die zusätzliche Freischaltung zur dena-Liste erfolgt nur in Verbindung mit der vollständigen Zahlung der Gebühren und den geforderten Nachweisen (elektronisch und oder papiermäßig).
EnBe 2050 Gebührenübersicht
EUR | ||
1. | Einmalige Grundgebühr EnergieBerater2050 | |
a | Ohne Mitgliedschaft im Netzwerk | 150,00 |
b |
Mit Vergünstigung im Netzwerk bei Mitgliedschaft: |
50,00 |
2. | Einmalige Grundgebühr bei Eintrag in dena-Liste Energieeffizienz Experten | 100,00 |
3. | Laufende Jahresgebühr EnergieBerater2050 | 50,00 |
4. | Laufende Jahresgebühr bei Eintrag in dena-Liste Energieeffizienz Experten | 50,00 |
Für Mitglieder weitere Vergünstigungen bei Seminaren, Weiterbildung.
Berlin, den 25.03.2015